Geschäftsnummer: | 03.3065 |
Eingereicht von: | Brunner Christiane |
Einreichungsdatum: | 18.03.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Volkswirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Unternehmen; Unterstützen; Kann;; Bundesrat; Anwenden; Kann; Schrittweise; Rückerstattung; Subventionen; Absatz; Produkte; Modell; Dienstleistungen; Ermöglicht;; Vierjahresbudget; Gezielter; Aufteilen; Wärtigen; Konjunkturkrise; Startphase; Effizienter; Entwickeln; Muss; Abweichen; KTI-Start-up-Coaching-Programm; Kompetenzen; Kommission; Technologie; Innovation; Unverzüglich |
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kompetenzen der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) unverzüglich zu erweitern, damit sie:
1. neue Unternehmen, die sie in ihr KTI-Start-up-Coaching-Programm aufnimmt, insbesondere aus dem Dienstleistungssektor, direkt unterstützen kann;
2. von der Regel, wonach ein innovatives Unternehmen 50 Prozent des Eigenkapitals selber beschaffen muss, mit mehr Flexibilität abweichen kann;
3. ein Modell entwickeln und anwenden kann, das die schrittweise Rückerstattung der Subventionen entsprechend dem Absatz der neuen Produkte oder Dienstleistungen ermöglicht;
4. ihr Vierjahresbudget gezielter aufteilen und noch während der gegenwärtigen Konjunkturkrise Unternehmen in der Startphase effizienter unterstützen kann.
Die KTI spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in unserem Land; diese Rolle muss noch verstärkt werden. Allerdings sind die Subventionen, welche die KTI Unternehmen gewährt, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln und lancieren, also eine Lösung für ein ungelöstes Problem oder Bedürfnis anbieten, begrenzt. Dies ist deshalb der Fall, weil die KTI neue Unternehmen nur dann unterstützt, wenn diese mit einer Institution für Forschung und Entwicklung (F+E) zusammenarbeiten und wenn sie Eigenmittel in Höhe von 50 Prozent aufbringen.
Namentlich im Dienstleistungssektor können neue Unternehmen, die eine Lösung für ein ungelöstes Problem oder Bedürfnis anbieten, entstehen, ohne sich auf eine F+E-Institution zu stützen. Solche Unternehmen können aber von der KTI nicht direkt unterstützt werden, obwohl sie alle übrigen Kriterien des KTI-Start-up-Programmes erfüllen. Statt in Kauf zu nehmen, dass hoch qualifizierte Angestellte des Tertiärsektors arbeitslos sind, sollte man besser ihren Innovations- und Unternehmungsgeist fördern und ihnen direkten Zugang zu den Subventionen der KTI gewähren.
Zahlreiche neue innovative Unternehmen schaffen es nicht, 50 Prozent Eigenkapital aufzutreiben, um ihre Tätigkeit zu lancieren. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu KTI-Subventionen sollten deshalb erweitert werden, und auch Unternehmen, deren Eigenkapital weniger als 50 Prozent beträgt, sollten solche Subventionen erhalten können. Zum Ausgleich sollte die KTI den Auftrag erhalten, einen Mechanismus zur schrittweisen Rückerstattung der gewährten Subventionen zu schaffen, und zwar entsprechend dem wirtschaftlichen Erfolg des neuen Unternehmens.
In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage sollten diese Massnahmen unverzüglich ergriffen werden, ohne dass die übrigen wichtigen Aufgaben der KTI vernachlässigt werden. Dies setzt voraus, dass die KTI sofort mehr Mittel aus den für die Jahre 2004-2007 budgetierten Ressourcen investieren kann; gleichzeitig sollte sie versuchen, einen Teil der investierten Mittel zurückzuerlangen, damit ihr Budget längerfristig nicht aus dem Gleichgewicht gerät.